Die digitale Welt steckt voller Wunder – und Hürden, die Menschen mit Beeinträchtigungen nicht einfach wegklicken können: unlesbare Schriften, fehlende Kontraste, Bilder ohne Beschreibung. Und die Liste ist noch länger. Zu lang.
Darum tritt ab dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich zu gestalten – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Behinderungen. Was das für unsere Kund*innen heißt und wie man jetzt am besten ein neues Website-Projekt startet, lest ihr hier.