Digitale Barrierefreiheit und die eigene Marke stärken

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Die digitale Welt steckt voller Wunder – und Hürden, die Menschen mit Beeinträchtigungen nicht einfach wegklicken können: unlesbare Schriften, fehlende Kontraste, Bilder ohne Beschreibung. Und die Liste ist noch länger. Zu lang.

Darum tritt ab dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich zu gestalten – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Behinderungen. Was das für unsere Kund*innen heißt und wie man jetzt am besten ein neues Website-Projekt startet, lest ihr hier.

Chancengleichheit durch Barrierefreiheit

Mit dem neuen Gesetz wird digitale Barrierefreiheit Pflicht. Dabei geht es um mehr als Technik – nämlich um Teilhabe, Chancengleichheit und das Grundrecht, sich online so selbstverständlich zu bewegen wie alle anderen.

Auf der anderen Seite eröffnet das BFSG Unternehmen die Möglichkeit, mehr Menschen im digitalen Raum zu erreichen. Sogar alle. Es ist eine Einladung, Marken menschlicher und Kommunikation inklusiver zu gestalten.

Neues BFSG-Gesetz kurz erklärt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA). Anderer Name, gleiches Ziel: digitale Teilhabe mit denselben Standards in ganz Europa. Damit müssen auch beispielsweise Websites, Apps und Online-Shops barrierefrei sein, wenn man dort Verträge, etwa durch einen Kauf oder ein Abo, abschließt. Welche Produkte und Dienstleistungen darunterfallen, definiert das BSFG ganz genau. Digitale Produkte, die vor dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht wurden, dürfen dank Schonfrist bis 2030 genutzt werden, auch wenn sie nicht barrierefrei sind.

Bei Aclewe ist der Standpunkt klar. Nur weil eine Website nicht zwingend barrierefrei sein muss, weil Kund*innen auf ihr keinen Vertrag abschließen können, plädieren wir dafür, sie trotzdem barrierefrei zu gestalten. Auf lange Sicht sollten jegliche Websites ohne Hindernisse konzipiert und umgesetzt werden – deshalb empfehlen wir, schon heute Barrierefreiheit mitzudenken, auch wenn man es als Unternehmen gesetzlich nicht muss.

Ein Beispiel ist unser Website-Projekt für die VOV. Das haben wir von Anfang an barrierefrei geplant und programmiert. Klickt euch hier durch.

BFSG für alle? Schritt für Schritt barrierefrei

Wer aktuell beispielsweise eine Website relaunchen will, nutzt die Maßnahmen aus dem BSFG von Anfang an. Hierbei hilft das A-Team. Online-Tools können die Barrierefreiheit in wenigen Minuten testen – aber bei der Implementierung nicht helfen. Keine Sorge, da kommen wir ins Spiel.

In Sachen Inhalte geben die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vor, was barrierefreie digitale Angebote erfüllen müssen. Wir kennen uns da aus und packen bei der Umsetzung der Richtlinien mit an.

Dazu gehört auch die Erklärung zur Barrierefreiheit. Die ist verpflichtend und muss zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht werden. Ebenfalls ein Job für Aclewe.

Die Pflicht zur Tugend machen

Das BSFG erlaubt es endlich allen Menschen, Produkte und Dienstleistungen ohne Hindernisse zu nutzen. Davon profitieren auch die Marken selbst, die diese Hürden minimieren: Barrierefreiheit stärkt die Wahrnehmung als verantwortungsbewusstes Unternehmen, steigert die Nutzungsfreundlichkeit und sorgt so für bessere Suchmaschinenrankings. Sie eröffnet neue Ziel­gruppen und hilft dabei, mehr Menschen zu erreichen. Nur, falls ihr noch mehr Argumente gebraucht habt.

Darum ist für Unternehmen jetzt der Moment, aus der gesetzlichen Pflicht neue Möglichkeiten zu schöpfen. Aclewe weiß, wie.